Patienteninformation
So angenehm wie möglich
Ihre Erkrankung erfordert einen vorübergehenden Aufenthalt in unserem Krankenhaus. Diese Seite enthält Informationen, die für Sie wichtig sind und soll Ihnen helfen, sich in unserem Haus leicht zu orientieren.
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie in den verschiedensten Bereichen dieses Hauses tätig, und jeder trägt dazu bei, dass ein familiäres Klima geschaffen wird und die Gesamtorganisation gut funktioniert. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt - trotz aller Technik und Formalitäten - damit Ihr Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich wird.
Sonderklasse
Wir nehmen Sie gerne in die Sonderklasse auf, bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Sie sind ausreichend zusatzversichert: Bitte teilen Sie uns Ihre Polizzen-Nummer mit, damit wir direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen können. Sollten Sie uns die Polizzen-Nummer nicht rechtzeitig bekannt geben, erhalten Sie in den ersten Tagen Ihres Aufenthaltes einen Vorauszahlungsbescheid für Anstaltsgebühren exklusive Ärztehonorare.
- Sie sind nicht ausreichend zusatzversichert (Taggeld- / Unfallversicherung) bzw. nicht versichert: Sie erhalten in den ersten Tagen Ihres Aufenthaltes einen Vorauszahlungsbescheid für Anstaltsgebühren exklusive Ärztehonorare.
TIP: Fragen Sie Ihren Versicherungsberater.
Formalitäten und Datenschutz
Gewisse Formalitäten sind für das gute Funktionieren eines Krankenhauses unerlässlich. Ihre Angaben dienen uns als Grundlage für Ihre Behandlung sowie für die problemlose Verrechnung mit Ihrer Versicherung. Die Aufnahmeformalitäten haben wir für Sie so einfach wie nur möglich gestaltet.
Wenn Sie bei uns im Hause behandelt werden, ob stationär oder ambulant, führt Sie Ihr erster Weg in die Aufnahmezentrale.
Die Formalitäten für die Entlassung organisiert das Team der Station - für Sie sind damit keine Wege verbunden. Sie erhalten von uns einen Kurzarztbrief, der die wichtigsten Informationen für Ihren Hausarzt enthält.
Seien Sie im übrigen unbesorgt: Alle Ihre Angaben fallen unter die Schweigepflicht und das Datenschutzgesetz, denen das gesamte Krankenhauspersonal verpflichtet ist. Während Ihres Aufenthaltes scheint Ihr Name am Bett, an der Zimmertüre, beim Portier und auf der Seelsorgerliste auf. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir Sie bei der Aufnahme um eine entsprechende Mitteilung.
Ein notwendiger Tagesplan
Wir wissen, dass manche unserer Patienten lieber länger schlafen würden und möglicherweise wird Ihnen das Essen zu Zeiten serviert, die für Sie ungewohnt sind. Aus dem Zusammenspiel von Untersuchung, Behandlung, Operation und Pflege ergibt sich jedoch ein bestimmter Rhythmus, um einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten.
Manche Untersuchungen, Behandlungen und Operationen dauern unter Umständen länger als vorgesehen, oder es können Notfälle eintreten, so dass es trotz vorgegebener Termine zu Änderungen, und damit zu unvorhergesehenen Wartezeiten kommen kann.
Essenszeiten & Essensauswahl
Frühstück: ca. 07.30 - 08.00
Mittagessen: ca. 11.15 - 11.45
Abendessen: ca. 17.15 - 17.45
Natürlich können Sie bei uns aus verschiedenen Menüs wählen. Zum Beispiel können Sie mittags zwischen Fleisch mit Beilage, Fleischfrei oder einer Süßspeise entscheiden. Bestimmte Umstände, wie z. B. spezielle Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und Diäten können natürlich die Auswahlmöglichkeit einschränken.
Besuchszeiten
Besuche sind für das Wohlbefinden und damit für Ihre Genesung sicherlich zuträglich, und Ihre Gäste sind uns herzlich willkommen.
Zu viele Besucher auf einmal können aber eher anstrengend als erholsam sein. Denken Sie auch an Ihre Mitpatienten und nehmen Sie und Ihre Gäste Rücksicht auf deren Bedürfnisse und Intimsphäre.
Die aktuellen Besuchszeiten finden sie hier.
Außerhalb dieser Besuchszeiten können Sie - wenn Sie mobil genug sind - mit Ihren Besuchern natürlich die Cafeteria und die Aufenthaltsräume aufsuchen.
Patient und Personal
Ihre bestmögliche Betreuung und Behandlung ist uns ein Anliegen und unsere Aufgabe. Wir bitten Sie zu bedenken, dass ein harmonisches Miteinander Ihr Wohlbefinden fördert. Erst durch Ihre aktive Mitarbeit uns gegenüber sowie durch Rücksichtnahme in Ihrem Verhalten gegenüber den anderen Patienten wird dies möglich.
Haben Sie Verständnis dafür, wenn manche Anordnungen für Sie vielleicht unangenehm sind. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen - im Sinne Ihrer Gesundheit.
Sprechen Sie offen über Ihre Krankheit, Untersuchung und Behandlung mit unseren Ärzten und dem diplomierten Pflegepersonal.
Visite
Die Visitenzeiten sind auf unseren Stationen unterschiedlich geregelt. Die exakten Visitenzeiten teilen Ihnen die PflegerInnen gerne mit.
Wir ersuchen Sie in Ihrem Interesse, zu diesen Zeiten in Ihrem Zimmer anwesend zu sein. Wir sehen die Visite als wichtigste Gelegenheit, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um Sie aufzuklären und von Ihnen wichtige Informationen zu erhalten. Wir möchten auch darum bitten, daß Besucher während der Visite das Zimmer verlassen.
Medizinisches
Wir möchten Sie davor warnen, eigene Medikamente ohne Rücksprache mit unseren Ärzten einzunehmen. Sie könnten die Diagnostik und den Behandlungserfolg negativ beeinflussen.
Dasselbe gilt für den Genuß von Alkohol und für das Rauchen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Raucherräumen gestattet ist.
Rat und Beistand
Krank sein bringt nicht nur körperliches sondern auch seelisches Leid mit sich. Sie können sicher sein, dass allen, die in unserem Krankenhaus um Sie bemüht sind, Ihr seelisches Wohl ebenso am Herzen liegt, wie Ihr leibliches.
Für ein vertrauensvolles Gespräch steht Ihnen neben den Ärzten und PflegerInnen unsere Psychotherapeuten sowie unsere Seelsorger mit helfenden Worten zur Seite.
Wenn sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung soziale Fragen ergeben (z.B. Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt, finanzielle Ansprüche, etc.) bietet Ihnen unsere Sozialberatung umfassende Information, Beratung und Unterstützung. Einen Erstkontakt können Sie über die Pflegekräfte und Ärzte herstellen.
Patientenanwalt
In rechtlichen Belangen können Sie den Patientenanwalt konsultieren. Gerne stellt Ihr(e) StationsleiterIn oder die Sozialberatung den Kontakt her. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dem Patientenanwalt Post in seinen Briefkasten in der Eingangshalle einzuwerfen.
Rufanlage - Radio - Fernsehen
Der Hörapparat bzw. die Rufanlage hilft Ihnen, damit Sie nie allein sind. Gerne wird Ihnen das Pflegepersonal die technischen Einrichtungen in Ihrem Zimmer genau erklären.
Folgende Radioprogramme können Sie empfangen:
1 Ö1
2 Ö Regional
3 Ö3
5 Ton für Fernseher
6 Ton für Fernseher
Telefon
Sie können mit dem Telefon neben Ihrem Bett direkt wählen, ohne Vermittlung durch die Telefonzentrale. Dazu wählen Sie zuerst eine 0, damit Sie eine freie Leitung nach draußen erhalten, dann die gewünschte Rufnummer. Die Verrechnung erfolgt über sog. VISOTAX-Wertkarten, auf welche Sie im Tiefparterre Ost, Erdgeschoß Ost und im 1.OG Ost sowie in der Eingangshalle Guthaben aufbuchen können. Stecken Sie die Karte in den VISOTAX-Automaten neben Ihrem Bett, so daß die grüne Kontrollampe aufleuchtet.
Handy
Sie haben sicher an unseren Eingangstüren die Verbotsschilder für Handys gesehen. Wir möchten Sie bitten, Ihr Handy zu Ihrem eigenen und zum Schutze aller Patienten im Krankenhaus nicht zu verwenden, da hierdurch Störungen medizinischer Geräte verursacht werden können.
Sie werden sich vielleicht wundern, warum manche unserer Mitarbeiter Handys verwenden. Es handelt sich bei diesen Geräten um Schnurlostelefone, die nur im Zusammenhang mit unserer Haustelefonanlage funktionieren und keinen Einfluß auf medizinische Geräte haben.
Serviceeinrichtungen
| Öffnungszeiten | Ort | |
| Telefon Briefkasten Bankomat | immer | Eingangshalle |
| Haarstudio Peter | Di-Fr 9:00-18:00 Sa 8:00-13:00 Mo Ruhetag | EG Ost |
| Cafeteria | Mo-Fr 8:00-20:00 Sa 10:00-20:00 So & Fe.: 10:00-20:00 | 4. OG Ost |
| Bäcker Ruetz | Mo-Fr 7:00-18:00 Sa 8:00-17:00 So 8:00-16:00 | Bei Tiefgarage |
| Blumenkiosk La Rose | Mo-So 10:00-18:00 Auch Feiertags geöffnet! | Bei Tiefgarage |
| Bibliothek | Di, Do 9:00-13:00 | 4. OG Ost |
| Raucherraum | immer | 4. Stock |
| Internet | immer | EG-Halle, Neben dem Portier |
Kapelle
Nach Maßgabe Ihres Gesundheitszustandes können Sie dem Gottesdienst sowie religiösen Andachten in unserer Krankenhauskapelle beiwohnen. Wenn Sie Schwierigkeiten beim Gehen haben, besteht auch die Möglichkeit mit einem Rollstuhl oder im Bett in die Kapelle gebracht zu werden.
Die Kapelle ist an allen Tagen rund um die Uhr geöffnet. Gottesdienste: Mo, Do, Sa um 19:30 und So um 10:00. Rosenkranz: Mi um 19:30. Beichtgelegenheit: nach Vereinbarung.
Information bezügl. Kostenbeitragsrechnung
Für hauptversicherte Patienten der Gebietskrankenkasse, alle Versicherten der SVA der Gewerblichen Wirtschaft, SVA der Eisenbahnen, SVA der öffentlichen Bediensteten, KUF Tirol
Ab 01.01.2001 müssen den Patienten mit obigem Versicherungsverhältnis (ausgenommen Patienten mit Befreiungsschein) vom Krankenhaus folgende Beiträge in Rechnung gestellt werden:
- Kostenbeitrag gem. § 41a Tir.KAG
Es handelt sich dabei um einen Kostenbeitrag in der Höhe von EUR 8,54 pro Kalendertag für die Verpflegung im Krankenhaus.
- Kostenbeitrag gem. § 27a (1) Bundes-KAG
Dieser Beitrag in Höhe von EUR 1,45 pro Kalendertag wird von den Krankenanstalten im Namen der Krankenkassen (bzw. Landesfonds) eingehoben und an die Krankenkassen (bzw. Landesfonds) weitergeleitet.
- Kostenbeitrag gem. § 27a (5,6) Bundes-KAG
Dieser Beitrag in Höhe von EUR 0,73 pro Kalendertag wird von den Krankenanstalten im Namen des Landesfonds eingehoben und an einen sog. Regreßfonds weitergeleitet. Dieser Regreßfonds wird zur Entschädigung nach Schäden, die durch eine Behandlung im Krankenhaus entstanden sind und bei denen ein Verschulden der Krankenanstalt nicht nachweisbar ist, herangezogen.
Laut § 40 Tir.KAG sind die Krankenanstalten verplichtet, bei der Pflegetagsberechnung sowohl die Aufnahmetag als auch den Entlassungstag hinzuzurechnen.
Patienten mit obigem Versicherungsverhältnis erhalten daher nach Entlassung aus dem Krankenhaus eine Rechnung in Höhe von insgesamt EUR 10,46 pro Kalendertag.
Für Sonderklassepatienten wird nur der Beitrag gemäß §27a (5,6) Bundes-KAG in der Höhe von € 0,73 pro Pflegetag in Rechnung gestellt.