Berufsbild
Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist der pflegerische Teil der gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten.
Er umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich. Die angeführten Tätigkeiten beinhalten auch die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung.
Tätigkeitsbereiche
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich
Die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die eigenverantwortliche Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle aller pflegerischen Maßnahmen im intra- und extramuralen Bereich (Pflegeprozess), die Gesundheitsförderung und -beratung im Rahmen der Pflege, die Pflegeforschung sowie die Durchführung administrativer Aufgaben im Rahmen der Pflege. Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:
- Erhebung der Pflegebedürfnisse und des Grades der Pflegeabhängigkeit des Patienten oder Klienten sowie Feststellung und Beurteilung der zur Deckung dieser Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Ressourcen (Pflegeanamnese)
- Feststellung der Pflegebedürfnisse (Pflegediagnose)
- Planung der Pflege, Festlegung von pflegerischen Zielen und Entscheidungen über die zu treffenden pflegerischen Maßnahmen (Pflegeplanung)
- Durchführung der Pflegemaßnahmen
- Auswertung der Resultate der Pflegemaßnahmen (Pflegeevaluation)
- Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen
- psychosoziale Betreuung
- Dokumentation des Pflegeprozesses
- Organisation der Pflege
- Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals
- Anleitung und Begleitung der Schüler im Rahmen der Ausbildung und
- Mitwirkung an der Pflegeforschung
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich
Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung.
Der anordnende Arzt trägt die Verantwortung für die Anordnung (Anordnungsverantwortung), der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die Durchführung der angeordneten Tätigkeit (Durchführungsverantwortung).
Im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich hat jede ärztliche Anordnung vor Durchführung der betreffenden Maßnahme schriftlich zu erfolgen. Die erfolgte Durchführung ist durch den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheit- und Krankenpflege durch deren Unterschrift zu bestätigen.
Im extramuralen Bereich kann die ärztliche Anordnung in medizinisch begründeten Ausnahmefällen mündlich erfolgen. Die schriftliche Dokumentation der Anordnung hat in diesen Fällen nachträglich innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen. Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:
- Verabreichung von Arzneimitteln
- Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen, intramuskulären und intravenösen Injektionen
- Vorbereitung und Anschluss von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang, ausgenommen Transfusionen
- Blutentnahme aus der Vene und aus den Kapillaren
- Setzen von transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung
- Durchführung von Darmeinläufen
- Legen von Magensonden
Interdisziplinärer Tätigkeitsbereich
Der interdisziplinäre Tätigkeitsbereich umfasst jene Bereiche, die sowohl die Gesundheits- und Krankenpflege als auch andere Berufe des Gesundheitswesens betreffen.
Im interdisziplinären Tätigkeitsbereich haben Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege das Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht. Sie tragen die Durchführungsverantwortung für alle von ihnen in diesen Bereichen gesetzten pflegerischen Maßnahmen.
Der interdisziplinäre Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit
- Vorbereitung der Patienten oder pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen auf die Entlassung aus einer Krankenanstalt oder Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dient, und Hilfestellung bei der Weiterbetreuung
- Gesundheitsberatung
- Beratung und Sorge für die Betreuung während und nach einer physischen oder psychischen Erkrankung